1.
RUHEN DES UNTERRICHTS AB MONTAG BIS ZUM BEGINN DER OSTERFERIEN
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum
Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet,
dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese
Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus
eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken.
Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen
Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Unterricht findet als NICHT
statt.
Auch die OGS stellt die Betreuung in gewohnter Weise an diesen beiden
Tagen sicher.
Ab Mittwoch, 17.03. gilt:
2. NOT-BETREUUNGSANGEBOT
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass
Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im
Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst
ausfallen.
Zu unverzichtbaren Funtkionsbereichen gehören u.a. Ärzte,
Pflegepersonal, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst…
Deshalb wird es in der Schule während der gesamten Zeit des
Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot für o.g. Kinder geben.
Bitte teilen Sie uns bis Montag per Mail oder über die Postmappe mit, wenn Ihr Kind betreut werden muss, damit wir entsprechend planen können.
Die Schulpflegschaftssitzung am Mittwoch, 18.03. sowie die
Elternsprechtage fallen aus.
Ich werde Sie am Montag über weitere Entwicklungen informieren.
Bleiben Sie alle gesund.
Herzliche Grüße
Heike Klostermann