Mitwirkungsgremien

Klassenpflegschaft / Elternversammlung

Mindestens einmal pro Schulhalbjahr werden Sie als Eltern einer Klasse zur Klassenpflegschaftssitzung (zum sog. „Elternabend“) eingeladen. Hier bekommen Sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie alles, was die Klasse Ihres Kindes betrifft. Diese Klassenpflegschaftssitzungen sind eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen der Schule Sie sich engagieren können, z.B. bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten und ?ausflügen oder bei Klassen- und Schulfesten.

Bei der ersten Sitzung im Schuljahr wählen Sie eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in.

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern (Klasse) in der Schulpflegschaft (s. Schulpflegschaft).

Aufgaben der/des  Klassenpflegschaftsvorsitzenden:

Klassenpflegschaftsvorsitzende berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein.
Sie legen die Tagesordnung (in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in) fest.
Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil (Nur möglich, wenn es nicht um die Leistungsbewertung einzelner SchülerInnen geht.).

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.

Die Schulpflegschaft wählt für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit und unterstützt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.
Die Schulleitung und/oder deren Vertreter/in nehmen/nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz. Neben der/dem Vorsitzenden können (bei Schulen mit bis zu 200 Kindern) zwei weitere Elternvertreter/innen in die Schulkonferenz gewählt werden.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Mitbestimmungsgremium der Schule. In ihr beraten und entscheiden Eltern und Lehrer gemeinsam über grundsätzliche Angelegenheiten, die die Schule insgesamt sowie die Zusammenarbeit mit Schulträgern, Behörden, örtlichen Verbänden sowie das Miteinander zwischen Schülern, Lehrern und Eltern betreffen.

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