Informationen zum Schulstart 2020, Stufe 2-4

Liebe Eltern der Stufen 2 bis 4,

wie bereits angekündigt, erhalten Sie heute allgemeine Informationen zum Schulstart:

-Maskenpflicht
Ihr Kind muss auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, außer es sitzt an seinem festen Sitzplatz im Klassen-/Gruppen-/Essensraum. Das Gesichtsschild reicht nicht aus. Die Maskenpflicht wurde vom Ministerium bis – zunächst – zum 31.08.2020 erlassen.

-Unterrichtsstart
Ihr Kind kann zwischen 8.05 Uhr und 8.20 Uhr im Rahmen eines offenen Anfangs in die Schule kommen und geht direkt in die Klasse. Dort steht das Handdesinfektionsmittel bereit. Es wird keine Frühaufsicht auf dem Schulhof geben, so dass Sie Ihr Kind weder früher als 8.05 Uhr noch später als 8.20 Uhr schicken dürfen.

-1. Schultag
Mittwoch, 12.08.2020: 4 Stunden Unterricht bis 11.35 Uhr
An dem Tag erhalten Ihre Kinder den Stundenplan, der ab Donnerstag, 13.08.2020 gilt.

-feste (Lern-)Gruppen
Die Klasse gilt als feste Lerngruppe. Die am Nachmittag bestehende Gruppenbildung aus einer gesamten Jahrgangsstufe ist ebenfalls gestattet, da sie bei uns schon vor Corona so organisiert war. Eine Durchmischung von Kindern aus unterschiedlichen Stufen (zum Beispiel aus den Stufen 1+2) ist nicht möglich.

-Stundenplan
Das Schulministerium und die Untere Schulaufsichtsbehörde haben vorgegeben, dass wir möglichst die Mindeststundenzahl an Unterricht für jede Klasse erteilen sollen. Entsprechend konnten wir den Stundenplan erstellen. Da wir in der Vergangenheit immer über der Mindeststundenzahl lagen, haben sich in der Gestaltung einige wenige Änderungen ergeben:
Für Stufe 1 + 2: Die Lernzeit am Dienstag findet ohne Lehrkraft statt.
Für Stufe 3+4: Freitags ist Unterrichtsende nach der 4. Stunde (11.30 Uhr)
Freitags in der 5. Stunde finden für einzelne Kinder der Stufen 2-4 Förderkurse in „Deutsch als Zweitsprache“ und die „Lese-Rechtschreibförderung“ statt. Die Klassenleitungen informieren die betreffenden Kinder bzw. Eltern.

Mit diesen Maßnahmen konnten wir an allen Wochentagen mehrere Doppelbesetzungen im Unterricht als Vertretungsreserve schaffen. Bei Abwesenheit einer Lehrkraft dürfen wir eine Klasse nicht aufteilen und können mit der Vertretungsreserve hoffentlich vermeiden, dass der Präsenzunterricht der betroffenen Klasse ausfallen muss.

-Sportunterricht/Schwimmunterricht
Bis zu den Herbstferien soll der Sportunterricht möglichst im Freien (bei uns also auf dem Schulhof) stattfinden. Wir haben im Stundenplan eine Doppelstunde entsprechend kenntlich gemacht. Die dritte Sportstunde pro Woche planen die Klassenleitungen jeweils nach Bedarf.
Der Schwimmunterricht kann derzeit noch nicht stattfinden, da die Hygienekonzepte der Hallenbäder dies noch nicht zulassen.

-Musikunterricht
Gemeinsames Singen im Klassenraum ist nicht erlaubt.

-Hofpausen
Es wird versetzte Pausenzeiten geben.

 9.35 -9.509.50-10.0511.30-11.4011.40-11.50
Stufen 1+3HofpauseFrühstückspauseHofpause 
Stufen 2+4FrühstücksprauseHofpause Hofpause

Die Hofzeit für die 2. Große Pause wurde für die Kinder um 5 Minuten gekürzt. Diese werden für ein kleines zweites Frühstück/eine Trinkpause im Klassenraum genutzt.

-Klassenpflegschaftssitzung/Elternabend
Diese dürfen wieder stattfinden unter Beachtung des Hygienekonzepts. Wir bitten Sie darum, dass nur jeweils ein Elternteil pro Familie an dem Elternabend der Klasse teilnimmt. Die Sitzplätze sind vorgegeben, da wir einen Sitzplan erstellen müssen. Auch für Eltern gilt die Pflicht für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Wer nicht zum Elternabend kommen möchte, kann die Informationen auch einem Protokoll entnehmen.

Distanzlernen
Wir müssen damit rechnen, dass bei steigenden Infektionszahlen oder bei einer teilweisen Schulschließung wegen eines Corona-Falles das Distanzlernen auch in diesem Schuljahr notwendig wird. Sie erhalten auf dem Elternabend genauere Informationen über unsere schulspezifischen Überlegungen.

-Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am
Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.
Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Genauere Informationen dazu finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn

Ebenso finden Sie hier Informationen zum Schutz vorerkrankter Angehöriger,

-Offener Ganztag
Die Betreuung im Offenen Ganztag findet direkt im Anschluss an den Unterricht statt. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gilt selbstverständlich auch am Nachmittag. Die Kinder verbleiben in den Räumlichkeiten ihrer Stufe und haben analog zum Vormittag bestimmte Hofzeiten.
Ihre Kinder erhalten ein warmes Mittagessen. Um die Hygienevorschriften entsprechend umsetzen zu können, werden die Stufen 1 und 3 jeweils in den Klassenräumen ihr Mittagessen einnehmen. Die Stufen 2 + 4 werden den großen und den kleinen Essenraum nutzen, da die Klassenräume nur über Treppen zu erreichen sind.
Die Spätbetreuung findet zunächst nicht statt, da sie bisher immer aus einer jahrgangsgemischten Gruppe bestand und dieses momentan nicht erlaubt ist. Dazu müssen noch die personellen Ressourcen entsprechend der Nachfrage geprüft werden.

GANZ WICHTIG!!!!

Sollte Ihr Kind in der Schule COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, gilt es als ansteckungsverdächtig. Sie werden in dem Fall daher von uns zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG aufgefordert, unmittelbar und unverzüglich, Ihr Kind abzuholen.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens bitten wir Sie, unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass Ihr Kind mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet wird.. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Zum Abschluss noch einmal die wichtigsten Hygieneregeln, die Sie mit Ihrem Kind bitte noch einmal besprechen:

Abstand halten, wo immer möglich!
Händewaschen, regelmäßig und gründlich!
Alltagsmaske (Mund-Nasenbedeckung) tragen, wo erforderlich!

Dieses vor uns liegende Schuljahr wird sicherlich wieder ein ganz besonderes mit einigen Herausforderungen für uns alle. Lassen Sie uns gemeinsam das Beste daraus machen.

Wir freuen uns sehr auf das Wiedersehen mit Ihren Kindern am Mittwoch.

Herzliche Grüße

Heike Klostermann, Schulleiterin

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