Erster Schultag, Unterricht bis 11.35, anschl. OGS
13.08.
Donnerstag
Einschulungstag
17.08.
Montag
Elternabend Stufe 1, 19.30 Uhr
01.09.
Dienstag
Elternabend Jg 3, 4, Uhrzeit s. Einladung
03.09.
Donnerstag
Mobile Jugendverkehrsschule JG 3
07.09.
Montag
Schulfotografin in Stufe 1
08.09.
Dienstag
Elternabend Jg 2, 19.30 Uhr
16.09.
Mittwoch
Schulpflegschaftssitzung, 20.00 Uhr
22.09.
Dienstag
Info-Abend zur Schulanmeldung, 19.00 Uhr
Oktober
07.10.
Mittwoch
Schulkonferenz; 19.30 Uhr
12.10.-23.10.
Herbstferien (OGSnach Voranmeldung)
26.10.
Montag
Pädagogischer Ganztag des Kollegiums; kein Unterricht- OGSnach Voranmeldung ab 08.00 Uhr
November
02.-06.11.
Montag-Freitag
Anmeldewoche Schulneulinge
11.11.
Mittwoch
Martinsgottesdienst?
12.11.
Donnerstag
Martinszug
16.-20.11.
Montag-Freitag
Elternsprechtage Stufe 1-4
Dezember
30.11. +07.12. +14.12.+21.12.
Montag
gemeinsames Adventssingen in der Turnhalle; 8.15 Uhr?
Dezember
Individuelle Termine
Weihnachtsfeiern in den Klassen- intern!
23.12.19 – 06.01.20
Weihnachtsferien: OGSnach Voranmeldung vom 04.01. – 06.01.19
Januar
07.01.
Dienstag
1. Schultag nach den Weihnachtsferien
25.01.
Montag
Thementag „Kinderrechte“
29.01.
Freitag
Zeugnisausgabe für Stufen 3+4- Ende des 1. Halbjahres
Vorankündigung
11.02.21
Donnerstag
Weiberfastnacht, Unterricht bis 11.00 Uhr, OGS geschlossen
12.02.21
Freitag
beweglicher Ferientag; OGS geschlossen
15.02.21
(Rosen-)Montag
beweglicher Ferientag; OGS geschlossen
16.02.21
Dienstag
Evtl. Teilnahme am Veedelszug oder Unterricht; OGS geschlossen
08.03.21
Montag
Päd. Ganztag Lehrer und OGS, Schule und OGS geschlossen
14.05.21
Freitag
Beweglicher Ferientag, OGS geschlossen
25.05.21
Dienstag
Pfingstferien, OGS geschlossen
04.06.21
Freitag
beweglicher Ferientag; OGSgeschlossen
Alle Veranstaltungen, die klassenübergreifend bzw. mit Eltern stattfinden (St. Martin, Adventssingen, Weihnachtsfeier, Karneval usw.) sind unter Vorbehalt der aktuellen Lage geplant.
Diese Kunstwerke sind in der ersten Woche der Ferienbetreuung an der KGS Berrenrather Straße entstanden. Die Kinder haben den Vier-Jahreszeiten-Baum mit Gouache-Farbe auf Leinwand gezeichnet und gemalt.
wie bereits angekündigt, erhalten Sie heute allgemeine Informationen zum Schulstart:
-Maskenpflicht Ihr Kind muss auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, außer es sitzt an seinem festen Sitzplatz im Klassen-/Gruppen-/Essensraum. Das Gesichtsschild reicht nicht aus. Die Maskenpflicht wurde vom Ministerium bis – zunächst – zum 31.08.2020 erlassen.
-Unterrichtsstart Ihr Kind kann zwischen 8.05 Uhr und 8.20 Uhr im Rahmen eines offenen Anfangs in die Schule kommen und geht direkt in die Klasse. Dort steht das Handdesinfektionsmittel bereit. Es wird keine Frühaufsicht auf dem Schulhof geben, so dass Sie Ihr Kind weder früher als 8.05 Uhr noch später als 8.20 Uhr schicken dürfen.
-1. Schultag Mittwoch, 12.08.2020: 4 Stunden Unterricht bis 11.35 Uhr An dem Tag erhalten Ihre Kinder den Stundenplan, der ab Donnerstag, 13.08.2020 gilt.
-feste (Lern-)Gruppen Die Klasse gilt als feste Lerngruppe. Die am Nachmittag bestehende Gruppenbildung aus einer gesamten Jahrgangsstufe ist ebenfalls gestattet, da sie bei uns schon vor Corona so organisiert war. Eine Durchmischung von Kindern aus unterschiedlichen Stufen (zum Beispiel aus den Stufen 1+2) ist nicht möglich.
-Stundenplan Das Schulministerium und die Untere Schulaufsichtsbehörde haben vorgegeben, dass wir möglichst die Mindeststundenzahl an Unterricht für jede Klasse erteilen sollen. Entsprechend konnten wir den Stundenplan erstellen. Da wir in der Vergangenheit immer über der Mindeststundenzahl lagen, haben sich in der Gestaltung einige wenige Änderungen ergeben: Für Stufe 1 + 2: Die Lernzeit am Dienstag findet ohne Lehrkraft statt. Für Stufe 3+4: Freitags ist Unterrichtsende nach der 4. Stunde (11.30 Uhr) Freitags in der 5. Stunde finden für einzelne Kinder der Stufen 2-4 Förderkurse in „Deutsch als Zweitsprache“ und die „Lese-Rechtschreibförderung“ statt. Die Klassenleitungen informieren die betreffenden Kinder bzw. Eltern.
Mit diesen Maßnahmen konnten wir an allen Wochentagen mehrere Doppelbesetzungen im Unterricht als Vertretungsreserve schaffen. Bei Abwesenheit einer Lehrkraft dürfen wir eine Klasse nicht aufteilen und können mit der Vertretungsreserve hoffentlich vermeiden, dass der Präsenzunterricht der betroffenen Klasse ausfallen muss.
-Sportunterricht/Schwimmunterricht Bis zu den Herbstferien soll der Sportunterricht möglichst im Freien (bei uns also auf dem Schulhof) stattfinden. Wir haben im Stundenplan eine Doppelstunde entsprechend kenntlich gemacht. Die dritte Sportstunde pro Woche planen die Klassenleitungen jeweils nach Bedarf. Der Schwimmunterricht kann derzeit noch nicht stattfinden, da die Hygienekonzepte der Hallenbäder dies noch nicht zulassen.
-Musikunterricht Gemeinsames Singen im Klassenraum ist nicht erlaubt.
-Hofpausen Es wird versetzte Pausenzeiten geben.
9.35 -9.50
9.50-10.05
11.30-11.40
11.40-11.50
Stufen 1+3
Hofpause
Frühstückspause
Hofpause
Stufen 2+4
Frühstücksprause
Hofpause
Hofpause
Die Hofzeit für die 2. Große Pause wurde für die Kinder um 5 Minuten gekürzt. Diese werden für ein kleines zweites Frühstück/eine Trinkpause im Klassenraum genutzt.
-Klassenpflegschaftssitzung/Elternabend Diese dürfen wieder stattfinden unter Beachtung des Hygienekonzepts. Wir bitten Sie darum, dass nur jeweils ein Elternteil pro Familie an dem Elternabend der Klasse teilnimmt. Die Sitzplätze sind vorgegeben, da wir einen Sitzplan erstellen müssen. Auch für Eltern gilt die Pflicht für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Wer nicht zum Elternabend kommen möchte, kann die Informationen auch einem Protokoll entnehmen.
Distanzlernen Wir müssen damit rechnen, dass bei steigenden Infektionszahlen oder bei einer teilweisen Schulschließung wegen eines Corona-Falles das Distanzlernen auch in diesem Schuljahr notwendig wird. Sie erhalten auf dem Elternabend genauere Informationen über unsere schulspezifischen Überlegungen.
-Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Genauere Informationen dazu finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn
Ebenso finden Sie hier Informationen zum Schutz vorerkrankter Angehöriger,
-Offener Ganztag Die Betreuung im Offenen Ganztag findet direkt im Anschluss an den Unterricht statt. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gilt selbstverständlich auch am Nachmittag. Die Kinder verbleiben in den Räumlichkeiten ihrer Stufe und haben analog zum Vormittag bestimmte Hofzeiten. Ihre Kinder erhalten ein warmes Mittagessen. Um die Hygienevorschriften entsprechend umsetzen zu können, werden die Stufen 1 und 3 jeweils in den Klassenräumen ihr Mittagessen einnehmen. Die Stufen 2 + 4 werden den großen und den kleinen Essenraum nutzen, da die Klassenräume nur über Treppen zu erreichen sind. Die Spätbetreuung findet zunächst nicht statt, da sie bisher immer aus einer jahrgangsgemischten Gruppe bestand und dieses momentan nicht erlaubt ist. Dazu müssen noch die personellen Ressourcen entsprechend der Nachfrage geprüft werden.
GANZ WICHTIG!!!!
Sollte Ihr Kind in der Schule COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, gilt es als ansteckungsverdächtig. Sie werden in dem Fall daher von uns zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG aufgefordert, unmittelbar und unverzüglich, Ihr Kind abzuholen.
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens bitten wir Sie, unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass Ihr Kind mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet wird.. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Zum Abschluss noch einmal die wichtigsten Hygieneregeln, die Sie mit Ihrem Kind bitte noch einmal besprechen:
Abstand halten, wo immer möglich! Händewaschen, regelmäßig und gründlich! Alltagsmaske (Mund-Nasenbedeckung) tragen, wo erforderlich!
Dieses vor uns liegende Schuljahr wird sicherlich wieder ein ganz besonderes mit einigen Herausforderungen für uns alle. Lassen Sie uns gemeinsam das Beste daraus machen.
Wir freuen uns sehr auf das Wiedersehen mit Ihren Kindern am Mittwoch.
hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Schulstart:
-Maskenpflicht Ihr Kind muss auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, außer es sitzt an seinem festen Sitzplatz im Klassen-/Gruppen-/Essensraum. Das Gesichtsschild reicht nicht aus. Die Maskenpflicht wurde vom Ministerium bis – zunächst – zum 31.08.2020 erlassen.
-Unterrichtsstart Ihr Kind kann zwischen 8.05 Uhr und 8.20 Uhr im Rahmen eines offenen Anfangs in die Schule kommen und geht direkt in die Klasse. Dort steht das Handdesinfektionsmittel bereit. Es wird keine Frühaufsicht auf dem Schulhof geben, so dass Sie Ihr Kind weder früher als 8.05 Uhr noch später als 8.20 Uhr schicken dürfen.
-2. Schultag Freitag, 14.08.20: Ihr Kind kommt um 8.40 Uhr zur Schule. Die Klassenleitungen nehmen Ihr Kind dort in Empfang. Bitte verabschieden Sie Ihr Kind möglichst in der Nähe des Schultores außerhalb des Schulgeländes. Beachten Sie bitte, dass auch Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann – auch vor dem Schultor! Der Unterricht endet an diesem Tag um 11.00 Uhr.
ACHTUNG: Wenn Ihr Kind am Freitag, 14.08.20 bereits in den Offenen Ganztag gehen soll, schicken Sie vorab bitte unbedingt eine entsprechende Nachricht an Herrn Buse (Leiter des Ganztags) per Mail: ogt-ber@kbw-koeln.de
-Unterrichtszeiten in der Woche vom 17.08. – 21.08.2020 (2. Schulwoche) Ihr Kind kommt morgens in der Zeit zwischen 8.05 Uhr und 8.20 Uhr (s.o. „Unterrichtsstart“!) Am Montag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche endet der Unterricht um 12.15 Uhr. Am Dienstag, 18.08. und Freitag, 21.08. endet der Unterricht um 11.15 Uhr.
Abholen Ziel ist es, dass Sie Ihr Kind außerhalb des Schulgeländes in Empfang nehmen. Bitte vereinbaren Sie dazu mit Ihrem Kind einen Treffpunkt ein wenig abseits des Schultores. In der 2. Schulwoche dürfen Sie Ihr Kind noch auf dem Schulhof abholen. Beachten Sie bitte die Endzeiten (s.o.) und die Vorschrift für das Tragen der Maske. Bitte verlassen Sie unverzüglich den Schulhof, sobald Sie Ihr Kind empfangen haben. Für Kinder, die im Offenen Ganztag angemeldet sind, findet direkt im Anschluss an den Unterricht die Betreuung statt. Bitte geben Sie in der nächsten Zeit grundsätzlich über die Postmappe eine schriftliche Nachricht mit, falls Ihr Kind in die Betreuung geht und wann es abgeholt wird bzw. nach Hause gehen soll. Das gilt so lange, bis eine Regelmäßigkeit eingetreten ist.
-feste (Lern-)Gruppen Die Klasse gilt als feste Lerngruppe. Die am Nachmittag bestehende Gruppenbildung aus einer gesamten Jahrgangsstufe ist ebenfalls gestattet, da sie bei uns schon vor Corona so organisiert war. Eine Durchmischung von Kindern aus unterschiedlichen Stufen (zum Beispiel aus den Stufen 1+2) ist nicht möglich.
-Stundenplan Das Schulministerium und die Untere Schulaufsichtsbehörde haben vorgegeben, dass wir möglichst die Mindeststundenzahl an Unterricht für jede Klasse erteilen sollen. Entsprechend konnten wir den Stundenplan erstellen. Da wir in der Vergangenheit immer über der Mindeststundenzahl lagen, haben sich in der Gestaltung einige wenige Änderungen ergeben: Für Stufe 1 + 2: Die Lernzeit am Dienstag findet ohne Lehrkraft statt. Für Stufe 3+4: Freitags ist Unterrichtsende nach der 4. Stunde (11.30 Uhr) Freitags in der 5. Stunde finden für einzelne Kinder der Stufen 2-4 Förderkurse in „Deutsch als Zweitsprache“ und die „Lese-Rechtschreibförderung“ statt. Die Klassenleitungen informieren die betreffenden Kinder bzw. Eltern.
Mit diesen Maßnahmen konnten wir an allen Wochentagen mehrere Doppelbesetzungen im Unterricht als Vertretungsreserve schaffen. Bei Abwesenheit einer Lehrkraft dürfen wir eine Klasse nicht aufteilen und können mit der Vertretungsreserve hoffentlich vermeiden, dass der Präsenzunterricht der betroffenen Klasse ausfallen muss.
-Sportunterricht/Schwimmunterricht Bis zu den Herbstferien soll der Sportunterricht möglichst im Freien (bei uns also auf dem Schulhof) stattfinden. Wir haben im Stundenplan eine Doppelstunde entsprechend kenntlich gemacht. Die dritte Sportstunde pro Woche planen die Klassenleitungen jeweils nach Bedarf. Der Schwimmunterricht kann derzeit noch nicht stattfinden, da die Hygienekonzepte der Hallenbäder dies noch nicht zulassen.
-Musikunterricht Gemeinsames Singen im Klassenraum ist nicht erlaubt.
-Hofpausen Es wird versetzte Pausenzeiten geben.
9.35 -9.50
9.50-10.05
11.30-11.40
11.40-11.50
Stufen 1+3
Hofpause
Frühstückspause
Hofpause
Stufen 2+4
Frühstücksprause
Hofpause
Hofpause
Die Hofzeit für die 2. Große Pause wurde für die Kinder um 5 Minuten gekürzt. Diese werden für ein kleines zweites Frühstück/eine Trinkpause im Klassenraum genutzt.
-Klassenpflegschaftssitzung/Elternabend Diese dürfen wieder stattfinden unter Beachtung des Hygienekonzepts. Wir bitten Sie darum, dass nur jeweils ein Elternteil pro Familie an dem Elternabend der Klasse teilnimmt. Die Sitzplätze sind vorgegeben, da wir einen Sitzplan erstellen müssen. Auch für Eltern gilt die Pflicht für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Wer nicht zum Elternabend kommen möchte, kann die Informationen auch einem Protokoll entnehmen.
Distanzlernen Wir müssen damit rechnen, dass bei steigenden Infektionszahlen oder bei einer teilweisen Schulschließung wegen eines Corona-Falles das Distanzlernen auch in diesem Schuljahr notwendig wird. Sie erhalten auf dem Elternabend genauere Informationen über unsere schulspezifischen Überlegungen.
-Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Genauere Informationen dazu finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn
Ebenso finden Sie hier Informationen zum Schutz vorerkrankter Angehöriger,
-Offener Ganztag Die Betreuung im Offenen Ganztag findet direkt im Anschluss an den Unterricht statt. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gilt selbstverständlich auch am Nachmittag. Die Kinder verbleiben in den Räumlichkeiten ihrer Stufe und haben analog zum Vormittag bestimmte Hofzeiten. Ihre Kinder erhalten ein warmes Mittagessen. Um die Hygienevorschriften entsprechend umsetzen zu können, werden die Stufen 1 und 3 jeweils in den Klassenräumen ihr Mittagessen einnehmen. Die Stufen 2 + 4 werden den großen und den kleinen Essenraum nutzen, da die Klassenräume nur über Treppen zu erreichen sind. Die Spätbetreuung findet zunächst nicht statt, da sie bisher immer aus einer jahrgangsgemischten Gruppe bestand und dieses momentan nicht erlaubt ist. Dazu müssen noch die personellen Ressourcen entsprechend der Nachfrage geprüft werden.
GANZ WICHTIG!!!!
Sollte Ihr Kind in der Schule COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, gilt es als ansteckungsverdächtig. Sie werden in dem Fall daher von uns zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG aufgefordert, unmittelbar und unverzüglich, Ihr Kind abzuholen.
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens bitten wir Sie, unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass Ihr Kind mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung seines Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet wird. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Zum Abschluss noch einmal die wichtigsten Hygieneregeln, die Sie mit Ihrem Kind bitte besprechen:
Abstand halten, wo immer möglich! Händewaschen, regelmäßig und gründlich! Alltagsmaske (Mund-Nasenbedeckung) tragen, wo erforderlich!
Dieses vor uns liegende Schuljahr wird wahrscheinlich wieder ein ganz besonderes mit einigen Herausforderungen für uns alle. Lassen Sie uns gemeinsam das Beste daraus machen.
Auch im sehr besonderen letzten Schuljahr mussten uns am Ende unsere tollen vierten Klassen verlassen.
Dieses Mal hieß es Auf Wiedersehen für die Piraten und Füchse. Wir sind froh, dass Ihr vier tolle Jahre ein Teil unserer Schule wart!
Jetzt wünschen wir euch allen nur das Allerbeste für die weiterführenden Schulen. Baut euch viele bunte Pyramiden und behaltet uns immer ein bisschen in Kopf und Herz!
Auch wenn es in der Schule ganz anders ist, als wir es kennen, freuen sich alle Mitarbeiter der KGS Berrenrather Straße sehr, dass IHR KINDER wieder da seid und wir mit euch die Schule und die Klassen wieder mit Leben füllen.