Schulmediatoren an unserer Schule
Seit dem Schuljahr 2017/18 ist der gemeinnützige Verein Seniorpartner in School – Landesverband NRW e.V. (SiS) in dieser Schule aktiv. Er bildet seine Mitglieder in Anlehnung an die Richtlinien des Bundesverbandes für Mediation zu Schulmediatoren aus. Weitere Informationen zur Tätigkeit von SiS sind auf dessen Homepage (http://seniorpartner-nrw.de/) zu finden.
Kinder, die Streit oder/und Probleme haben, lernen schlechter. Spannungen beeinträchtigen den Unterricht. Die Schulmediatoren versuchen, Schülerinnen und Schülern bei allen sozialen Konflikten, vom Beziehungsproblem bis zur Gruppenauseinandersetzung, mit den Mitteln der Mediation zu helfen. Dabei widmen sie sich ausschließlich den Konflikten zwischen den Kindern (nicht zwischen Schülern und Lehrern, zwischen Schülern und Eltern oder zwischen Lehrern und Eltern). Grundsätze ihrer Arbeit sind: Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Allparteilichkeit und respektvoller Umgang miteinander.
In den Mediationsgesprächen werden seitens der Schulmediatoren keine Lösungen vorgegeben. Sie helfen vielmehr den Kindern dabei, selber Wege aus ihren Konflikten zu finden, die beide Parteien akzeptieren können. So gibt es nur Gewinner. Die Schüler lernen dabei Handlungsalternativen als persönliche Strategie zur gewaltfreien Konfliktbewältigung einzusetzen. Gelöste Konflikte erleichtern die Schüler. Sie können sich wieder auf das Lernen konzentrieren. Ihre kommunikativen und sozialen Kompetenzen werden gefördert: die Ausdrucksfähigkeit für Situationen und Gefühle, die Bereitschaft, sich in sich und in andere einzufühlen. Zugleich machen die Kinder die Erfahrung, selber Probleme lösen zu können. Dadurch werden ihr Selbstbewusstsein und ihre Persönlichkeit gestärkt.
An jedem Dienstag sind die Schulmediatoren zwischen 9.30 und ca. 12.20 Uhr in der Schule. Sie arbeiten grundsätzlich im Zweierteam. Die Gespräche zwischen den Konfliktparteien und dem Schulmediatorenteam, bei Bedarf auch Gespräche mit einzelnen Kindern, finden ungestört in einem dafür vorgesehenen Raum statt. Die Inhalte unterliegen der Schweigepflicht und können nur mit Zustimmung der Beteiligten an dritte Personen weitergegeben werden.